Flächendeklaration bei Immobilien

Immer wieder stösst man in der Immobilienbranche auf falsche Flächendeklarationen. Dies, obwohl seit Juli 2000 eine SIA-Norm (Dokumentation d0165/SIA Norm 416) die Flächendefinition klar und nachvollziehbar regelt. Dieser Beitrag befasst sich mit diesem Thema und soll auf die Transparenz im Umgang mit Flächen in der Immobilien- und Baubranche sensibilisieren.

Problematik Vergleichswerte
Vergleiche sind in der Immobilienbranche üblich und wichtig. Man sollte aber «Äpfel mit Äpfeln» vergleichen. Die Erfahrungen zeigen, dass Flächendeklarationen in den Ausschreibungen regelmässig falsch und intranspa­rent erfolgen. Falsche Flächenangaben führen so auch zu falschen Vergleichswerten. Man kann es erahnen, dass die Flächen i.d.R. eher zu grosszügig angegeben werden. Dadurch erscheinen die deklarierten m2-Werte für die Verkaufs- oder Vermietungsobjekte interessanter, als was sie eigentlich sind.

Gliederung nach SIA 416 und DIN 277
Für die Gliederung und Deklaration der Flächen gibt es in der Immobilienbranche eine SIA-Norm. Es handelt sich um die SIA-Norm 416, welche in der Dokumen­tation d0165 auf eine transparente Flächen­struktur basiert. Eine Zuordnung in detaillierten Nutzungsarten erfolgt ergänzend auf der Basis der DIN 277.

Handhabung in der Praxis
Die korrekte Deklaration der Flächen hat in der Bau- und Immobilienpraxis eine wichtige Stellung. Immobilien­bewerter, -analysten und Baukalkulatoren stützen sich bei der Bewertung und Berechnung der Miet-, Verkaufs- oder Erstellungswerte konsequent auf eine einheitlich strukturierte Flächen­angabe. Immobilienmarktberichte und -statistiken (Wüst Partner AG, IAZI AG, Fahrländer Partner usw.) basieren auf die Hauptnutzfläche, um Marktbewegungen zu analysieren. Immobilienkäufer prüfen die Marktangebote mit einem einfachen m2-Wertvergleich.

Die Norm für eine korrekte Deklaration der Flächen existiert seit vielen Jahren. Bei unserer täglichen Arbeit stellen wir jedoch fest, dass nicht immer eine korrekte Flächenangabe erfolgt. In Zeiten von steigenden und sehr hohen Immobilienwerten steigt auch die Zahl der Falschdeklarationen, dies wohl, um die Produkte attraktiver zu präsentieren. Professionelle Bewerter und Berater prüfen und korrigieren jede Flächenangabe anhand der Pläne oder direkt vor Ort. Wir empfehlen, sich bei der Flächendeklaration (mit Angaben der Hauptnutz- und Nebennutzflächen) bereits in den Vermietungs- und Verkaufsausschreibungen an die Norm zu halten. Die Branche wird es Ihnen verdanken.

Hier geht’s zum vollständigen Know-how Bericht und Quellenverzeichnis.

Autor
Antonio Federico | MRICS